Rechte & Pflichten des Königs

Schützenverein St. Laurentius Estern 1710 e.V.
Informationen für Königsschussbewerber
(Saison 2013/2014) 

1. König werden (Auszüge aus der Vereinssatzung)

- Der Schützenkönig wird beim Schützenfest durch Abschuss des Vogels von der Stange ermittelt.
- Zum Vogelschießen sind alle Mitglieder zugelassen, die dreimal den Jahresbeitrag entrichtet haben. Mitglieder, die wegen Erreichen der Altersgrenze von der Beitragszahlung freigestellt sind, müssen dem Verein seit mindestens 3 Jahren angehören.
- Das Mindestalter des Königs und der Königin beträgt 18 Jahre.
- Der König oder die Königin muss im Königseinzugsgebiet wohnen.
- Auf Anforderung des geschäftsführenden Vorstandes muss der Königsanwärter seine Königin benennen. Bei Nichtbenennung wird er bis zur Klärung der Situation vom Vogelschießen ausgeschlossen. Das heißt: Voraussetzung für den Königsschuss ist das Einverständnis der auserwählten Königin.

2. Nach erfolgtem Königsschuss am Schützenfest-Montag
- Das Throngefolge besteht aus 8 Paaren + Königspaar (max. 10+1) -Die Mitglieder des Throngefolges müssen mind. 18 Jahre alt sein und Mitgliedsfamilien angehören. Nach Möglichkeit sollen alle Hööke durch Mitglieder des Throngefolges vertreten sein.
- Die Einladungsliste für Königsadjutanten wird gefertigt (nur Gebiet Stadtlohn).
- Auswärtige Gäste werden durch die Angehörigen des Königspaares eingeladen.
- Blumensträuße für die Frauen des Throngefolges - mit Ausnahme der Königin - sind grundsätzlich nicht mehr üblich. Das Königspaar kann aber auf Wunsch eine abweichende Entscheidung treffen.

- Essen für die Throngemeinschaft muss organisiert werden
- Die Schützen erwarten vom König eine kurze Ansprache nach der Parade.

3. Nachfeiern
- Es handelt sich um eine Privatveranstaltung des Königspaares. Es bestehen keine besonderen Verpflichtungen.

4. Thron abrechnen
- Es handelt sich um eine Privatveranstaltung des Königspaares. Es bestehen keine besonderen Verpflichtungen.

5. Schützenfest im Folgejahr
- Der Schützenkönig hat im 2. Jahr beim Vogelbauer auf seine Kosten einen Vogel anfertigen zu lassen. Dieser wird geschmückt auf die Stange gesetzt. Das Vogelschmücken steht im Ermessen des Königspaares.
- Das Königspaar hat auf eigene Kosten eine Plakette für die Königskette anfertigen zu lassen.
- Die Königin hat für den Schützenfest-Samstag Rosenpapier inkl. Zubehör zu besorgen.
- Beim Ausholen des Königs werden die Getränke für die Schützen vom König bezahlt. Der Bezug erfolgt über den Festwirt
- Am Sonntagnachmittag erwarten die Schützen eine kurze Ansprache vom König.

6. Sonstige Feste
- Schützenfest St. Sebastian Wessendorf-Breul: Das Königspaar und das Throngefolge sowie einige offizielle Vertreter des Vereins nehmen Sonntags daran teil.
- Vorstandsgang: Die Teilnahme des Königspaares ist erwünscht.
- Generalversammlung: Die Teilnahme des Königs ist erwünscht.
- Weinprobe: Die Weinprobe wird vom Verein veranstaltet. Die Teilnahme des Königspaares und des Throngefolges sind erwünscht. Das Königspaar soll bei der Gestaltung der Weinprobe mitwirken.
- Jubiläumsschützenfeste während der Amtszeit: Das Königspaar, Offiziere und Vorstand nehmen an allen Jubiläumsumzügen teil.
- Offiziersgang: Die Teilnahme des Königspaares ist erwünscht.
- Büren Schützenfest: Das Königspaar und das Throngefolge sind hierzu Samstags eingeladen.

7. Gültigkeit
- Dieses Informationsblatt ist gültig ab der Saison 2025/26. Es wird jährlich bestätigt oder neu gefasst.

Diese Internetseite enhält die wesentlichen Punkte aus dem Pflichtenheft für den König. Die ungekürzte Version ist auf Anfrage beim Vorsitzenden erhältlich.

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